Führerscheinuntersuchung
Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung hat die Antragstellerin/der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorzulegen. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein.
Im Rahmen von Führerscheinuntersuchungen sind unter Umständen fachärztliche Stellungnahmen erforderlich; nämlich wenn Personen an Krankheiten leiden, die zur Folge haben können, dass dadurch beim Lenken eines Kraftfahrzeuges die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet wird.
Das ärztliche Gutachten wird durch sachverständige Ärztinnen/Ärzte, die dazu ermächtigt sind, zu einem gesetzlich festgelegten Tarif erstellt. Sie testen den Gesundheitszustand, um die Fahrtauglichkeit zu ermitteln (umgangssprachlich auch "Führerscheinuntersuchung" genannt). Die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht bei der ausgewählten Ärztin/dem ausgewählten Arzt in Behandlung gewesen sein (Hausarztregelung).
Sie haben die Möglichkeit, eine Ärztin/einen Arzt innerhalb Österreichs (unabhängig vom Bundesland) zu besuchen. Als Identitätsnachweis ist der Reisepass mitzubringen. Für das Führerschein-Gutachten der Gruppe 2 ist von Personen mit Sehbehelf ein aktueller Brillen- u./od. Kontaktlinsenpass mitzunehmen.
Angaben laut oesterreich.gv.at Stand 8.4.2024